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   BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58   

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BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58 (https://dejure.org/1961,4544)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1961 - 7 RKg 33/58 (https://dejure.org/1961,4544)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1961 - 7 RKg 33/58 (https://dejure.org/1961,4544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 40
  • NJW 1961, 1087
  • MDR 1961, 633
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Diese Auffassung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Urteil vom 100 Mai 1960} NJW 1960, 1099 = MDR 1960, 560).
  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 304/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Besondere Zuständigkeit - Streitige Forderungen -

    Auszug aus BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    in seinem Urteil vom 19° Januar 1961 - 5 AZR 304/59 - ausge= sprochen°.
  • RG, 18.03.1927 - VI 540/26

    Konkursvorrecht des Steuerfiskus

    Auszug aus BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    KG, daher handele es sich um eine bürgerlich-rechtliche Strei= tigkeit im Sinne des 5 13 GVG (RGZ 116, 368).
  • RG, 28.04.1933 - VII 13/33

    Wird eine Gesellschaftssteuerschuld, für welche die Anmeldepflicht verletzt

    Auszug aus BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    In zwei weiteren Entscheidungen (RGZ 135, 32; 140, 307) nimmt das RG auf die erste Entscheidung Bezug und führt noch weiter aus, der staat sei mit seiner Steuerforderung nicht als Hoheitsträger am ' Konkursverfahren beteiligt, die Sonderstellung einer Steuer= forderung in % 61 Nr° 2 KO sei keine öffentlich-rechtliche Eigenschaft dieser Forderung° "1 .
  • BSG, 20.12.1957 - 7 RKg 3/57
    Auszug aus BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58
    Soweit die Klage sich auf Eeststellung des Vorrechts der ßeitragsforderung richtet, ist ein Feststellungsinteresse ohnehin zu bejahen, weil ein Titel über das Vorrecht noch nicht vorliegt (vgl° BGH9 Urteil vom 15° Oktober 1953" Lindenmaier/Möhring, @ 61 KO Nr° 2" 3)" Soweit der Revisionskdäger geltend macht, die Kindergeld= gesetzgebung sei verfassungswidrig, die Beitragsforderung der Klägerin bestehe aus diesem Grunde nicht zu Recht, so hat sich der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom Eo"Dezember 1957 (BSG 6, 238; 6, 313) eingehend mit dieser " ".
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Nach Abs. 5 sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidung, ob Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger als Konkursforderungen bestehen (ua BSGE 14, 40 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO; BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO).

    Das BSG hat allerdings regelmäßig die Feststellungsklage des Versicherungsträgers für zulässig gehalten, wenn die angemeldete Konkursforderung bestritten wurde (BSGE 14, 40, 43 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO; BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO; BSGE 32, 263 = SozR Nr. 5 zu § 28 RVO; BSGE 38, 213 = SozR 2200 § 28 Nr. 1; SozR 4230 § 3 Nr. 1; BSG in USK 8173 und BSGE 65, 69 = SozR 7910 § 61 Nr. 10).

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 34/21 R

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der

    Auch wenn es grundsätzlich nach § 179 Abs. 2 InsO dem Kläger als Bestreitendem oblag, seinen Widerspruch durch Aufnahme des Prozesses zu verfolgen, war nach § 179 Abs. 1 InsO die Beklagte als Gläubigerin befugt, die Feststellung gegen den Kläger zu betreiben (vgl BFH Beschluss vom 5.11.2013 - IV B 108/13 - BFH/NV 2014, 379 = juris RdNr 25; zum früheren Recht nach der Konkursordnung vgl BSG Urteil vom 22.2.1961 - 7 RKg 33/58 - BSGE 14, 40, 43 f = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO Bl A a 2).
  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 55/67

    Gemeinsamer Oberster Gerichtshof - Beitragsrückstände - Feststellungsklage einer

    Die Klage einer KK auf Feststellung des Konkursvorrechts für Beitragsrückstände (RVO § 28 Abs. 3 i.V.m. KO § 61 Nr. 1) gehört vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Abweichung von BGH 24.06.1958 VIII ZR 205/57 = BGHZ 34, 293; vergleiche auch BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58= BSGE 14, 40 = SozR Nr. 2 zu § 28 RVO und BSG 28.10.1966 2 RK 183/62 = BSGE 25, 235 = SozR Nr. 3 zu § 28 RVO).

    In der Sache schließt sich der Senat im wesentlichen den Erwägungen an, aus denen schon andere Senate des BSG für ähnliche Streitigkeiten, in denen es um das Konkursvorrecht für Beitragsforderungen einer Familienausgleichskasse und einer Berufsgenossenschaft ging, den Rechtsweg nach § 51 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) bejaht haben (BSG 14, 40 und 25, 235).

    Das würde in den nicht seltenen Fällen, in denen sowohl das Bestehen der Forderung wie ihr Vorrecht bestritten ist (vgl. die Fälle BSG 14, 40 und BAG 19, 355), zu einer unnötigen Verdoppelung der Prozesse führen, was den Beteiligten, für die dies mit einem zusätzlichen Kosten- und vor allem Zeitaufwand verbunden wäre, kaum verständlich gemacht werden könnte (vgl. RAG 4, 284, 287 unten).

  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 4/77

    Angelegenheit des Kassenarztrechts - Kassenärztliche Vereinigung -

    Rechtsschutz garantiert (vgl BSGE 14, 40 f; 58, 73, 76), läßtder Senat dahingestellt (V81 5 51 der Zulassungsordnung für Kassenärzte idF der Verordnung vom 20. Juli 1977, BGBl I 1552, Art. 1 Nr. 16, wonach die Ermächtigung in der Form eines Ver- waltungsakts zu erteilen ist).
  • BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72

    Nachträgliche Berufsbeeinträchtigung durch neue schädigungsunabhängige Leiden

    Insoweit sind trotz der bestehenden Unterschiede in der Zuerkennung der Pflegezulage als eines selbständigen Anspruchs und in der Feststellung eines Tatbestands nach § 30 Abs. 2 BVG als Teilfaktor des Rentenanspruchs die Grundsätze zu beachten, welche das BSG für die Pflegezulage beim Zusammenwirken von Schädigungsfolgen mit später eingetretenen schädigungsunabhängigen Gesundheitsstörungen entwickelt hat (BSG 14, 40 ff).
  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68

    Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand

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  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87

    Rückzahlungsvorrecht - Bundesanstalt für Arbeit - Konkursvorrecht

    Zutreffend haben die Vorinstanzen für die nach § 146 Abs. 1 KO iVm § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässige Feststellungsklage (vgl BSGE 14, 40, 43) entschieden, daß der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 SGG gegeben ist.
  • BSG, 29.04.1971 - 3 RK 55/67

    Konkurs des Beitragsschuldners - Forderungen der Krankenkasse - Konkursvorrecht -

    Ob die Beitragsforderung einer KK zu den Forderungen gehört, die im Konkurs des Beitragsschuldners das Vorrecht der RVO §§ 28 Abs. 3, KO 61 Nr. 1 genießen, haben im Streitfall die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vergleiche BSG 22.02.1961 7 RKg 33/58 = BSGE 14, 40 und BSG 28.10.1966 2 RU 183/62 = BSGE 25, 235).
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RAr 33/77

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

    Zutreffend hat das LSG für die nach § 146 Abs. 1 KO iVm § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässige Feststellungsklage (vgl. BSGE 14, 40, 43) entschieden, daß der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 SGG gegeben ist.
  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 116/68
    Es kann dahinstehen, ob nach Maßgabe dieser Rechtsprechung auch im vorliegenden Rechtsstreit für die Bestimmung des Rechtswegs die Rechtsnatur der Darichensforderung, für die das Konkursvorrecht fcstgestellt v/erden soll, ohne Bedeutung ist und die Zulässigkeit des Zivilrechtswegs schon daraus folgt, daß allein t über dos Konkursvorrecht gestritten wird, oder ob der Vorrechtsstroit den Reclitsweg für den Streit über Grund und Höhe der Forderung selbst grundsätzlich teilt, der Rechtsweg also danach zu bestimmen ist, vor welche Gerichte der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens gehört, für den die Klägerin das Vorrecht in Anspruch nimmt (so das Bundessozialgericht in BSGE 14, 40, 41 ff = NJW 1961, 1087 für Beitragsforderungen nach dem Kindergeldgesetz und in BSGE 25, 235 = MDR 1967, 340 für Beitragsforderungen einer Berufsgenossenschaft; ebenso das Bundesarbeitsgericht seit seinem Urteil in BAGE 10, 310, 313 = NJW 1961, 847 für Vorrechtsstreitigkeiten bezüglich der unter die besondere Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallenden Forderungen; vgl. dazu auch Jaeger/Weber KO 8. Aufl. § 146 Rdn. 20 8-375, 376 und die dort angegebenen zahlreichen v/eiteren Nachweise; Mentzel/Kuhn KO 7. Aufl.§ 146 Anm. 15)- Denn auch im letzteren Pall wäre der Zivilrechtsweg für den vor liegenden Rechtsstreit eröffnet, da der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens bürgerlich-rechtlicher Natur ist und ein Streit über ihn deshalb nach § 13 GVG eben falls im Zivilrechtsweg auszutragen wäre.
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 36/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale,

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 39/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

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